Schülervertretung Auhof
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Die neue Schülervertretung wurde gewählt!

 

 

 

 

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Wann bekommst du die Aufstiegsklausel?

Du darfst in die nächste Klasse aufsteigen wenn:

  1. du nur ein Nicht Genügend im Zeugnis hast.
  2. du nicht schon im letzten Jahreszeugnis im selben Gegenstand einen Fünfer hattest.
  3. das Fach auch in der nächsten Schulstufe unterrichtet wird,
  4. wenn die Klassenkonferenz feststellt, dass du aufgrund deiner Leistungen in den andern Gegenständen die Vorausseetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch in der nächsthöheren Schulstufe besitzt.

Nur Wenn alle vier Bedingungen zutreffen, dann hast du eine Chance auf die Klausel.