Ja, er darf dir dein Handy wegnehmen, allerdings muss er es dir nach Unterrichtsende (also nach der 6. Stunde) zurückgeben! Es ist nicht legal,
es für einige Tage zu beschlagnahmen oder von den Eltern abholen zu lassen!
Wenn der abgenommene Gegenstand die Sicherheit gefährdet(Messer, Waffe etc.), müssen deine Eltern den Gegenstand abholen - bei einem Handy ist dies allerdings nicht der Fall ;-)
vergleiche: Schulordnung § 4 Abs 4:
'(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben.
Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um
sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - ausgefolgt werden, wenn
deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.'