Schülervertretung Auhof
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Die neue Schülervertretung wurde gewählt!

 

 

 

 

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Mündliche Prüfungen

  • müssen aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Fragen bestehen.
  • dürfen nicht nach 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen stattfinden (außer du meldest dich freiwillig!).
  • Der Prüfungstermin muss zwei Unterrichtstage vorher bakanntgegeben werden.
  • Der Lehrer muss dich auf Fehler, die die weitere Lösung der Aufgabe beeinflussen, sofort aufmerksam machen.
  • Die Noten auf mündliche Prüfungen sind am Ende der Unterrichtsstunde bekannt zu geben

Wunschprüfung

Du darfst pro Semestern in jedem Gegenstand mindestens eine mündliche Prüfung verlangen. Die Anmeldung hat "rechtzeitig" zu erflogen, also eine Woche vorher sollte im Normalfall genügen.

 

 

 

 

(LBVO § 5)