Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit dem oder den Betroffenen, ganz gleich ob Lehrer oder Schüler. Wenn dieses Gespräch scheitert ist es sinnvoll, den Klassenvorstand bei zu ziehen, im Notfall auch den Direktor.
Das letzte Mittel ist die Dienstaufsichtsbeschwerde und du solltest sie erst dann anwenden, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Konflikt beizulegen, gescheitert sind. Du kannst diese beim Direktor oder Landesschulinspektor einbringen.
Gegen gewisse Entscheidungen kannst du eine Berufung einlegen. Diese muss schriftlich, per Fax oder per Mail innerhalb von 5 Tagen bei der Schule eingebracht werden. Diese Frist für die Einbringung der Berufung beginnt im Falle der mündlichen Mitteilung der Entscheidung mit dieser, im Falle der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung jedoch mit der Zustellung dieser.
Berufungsgründe:
Kurz zusammengefasst: Du kannst nur gegen ein Nicht Genügend berufen!