Schülervertretung Auhof
Newsletter

Info: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.

NEWS

Die neue Schülervertretung wurde gewählt!

 

 

 

 

Habt ihr ein Anliegen oder Fragen an uns?

Ihr könnt uns jederzeit kontaktieren.

Kontakt

Schularbeiten

  • Die Termine müssen spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn bekanntgegeben werden, im 2. Semester spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Semesterferien.
  • Nach 3 unterrichtsfreien Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung darf am Tag darauf keine Schularbeit abgehalten werden.
  • Der Lernstoff ist eine Woche vor der Schularbeit bekanntzugeben.
  • Der Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden (und NICHT SCHULTAGE!!!) darf nicht geprüft werden.
  • Pro Tag darf maximal eine , pro Woche maximal 2 Schularbeiten abgehalten werden.
  • Wenn mehr als die Hälfte der Schüler mit einem Nicht Genügend beurteilt werden ist die Schularbeit zu wiederholen. Die bessere Note zählt.

 

 

 

 

(LBVO § 7)