Schularbeiten
- Die Termine müssen spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn bekanntgegeben werden, im 2. Semester spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Semesterferien.
- Nach 3 unterrichtsfreien Tagen oder einer mehrtägigen Schulveranstaltung darf am Tag darauf keine Schularbeit abgehalten werden.
- Der Lernstoff ist eine Woche vor der Schularbeit bekanntzugeben.
- Der Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden (und NICHT SCHULTAGE!!!) darf nicht geprüft werden.
- Pro Tag darf maximal eine , pro Woche maximal 2 Schularbeiten abgehalten werden.
- Wenn mehr als die Hälfte der Schüler mit einem Nicht Genügend beurteilt werden ist die Schularbeit zu wiederholen. Die bessere Note zählt.
(LBVO § 7)