Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen! Also darfst du kein Nicht Genügend bekommen wenn du erwischt wirst. In der Praxis ist das leider auch noch nicht immer der Fall.
Kleines Detail am Rande: Der Lehrer muss dir den Schummler wieder zurückgeben. =)
(LBVO § 11,4)